Asylantrag in der BRD kann Abschiebung ins Heimatland bedeuten

– aus Zeitschrift telegraph, Nr. 10/90, vom 31. Mai 1990 –

Erklärung der Ausländerbeauftragten des Berliner Runden Tisches

Seit der Öffnung der Grenzen zwischen der DDR und der BRD haben viele Ausländerinnen, die in der DDR auf der Grundlage von Regierungsabkommen gearbeitet haben, die DDR verlassen und in Westberlin oder in der BRD einen Asylantrag gestellt.

Von einem in der Ausländerarbeit engagierten Rechtsanwalt aus Westberlin haben wir erfahren, was das für Ausländerinnen, die aus der DDR kommen, bedeutet:

1. Der Asylantrag kann gestellt werden.
2. Die Asylsuchenden werden aufgrund von Quotenregelungen auf die Bundesländer verteilt und dort in verschiedenen Städten und Gemeinden untergebracht Sie unterliegen einer Aufenthaltsbeschränkung auf diese Stadt oder Gemeinde, d.h. diese dürfen nicht verlassen werden.
3. Während des Asylverfahrens bis zu einer Dauer von 5 Jahren erhalten die Asylsuchenden keine Arbeitserlaubnis. Sie erhalten Sozialhilfe, teilweise in Form von Sachleistungen. Es besteht der Zwang, in Sammelunterkünften zu leben.
4. Das Asylverfahren endet für diesen Personenkreis in der Regel mit einer Ablehnung, da die Betroffenen aus der DDR kamen und dort als angeworbene ausländische Arbeitskräfte verfolgt waren.
5. Abgelehnte Asylsuchende werden aufgefordert, die BRD zu verlassen. Ihnen droht die Abschiebung in ihre Heimatländer.
6. Die Rückkehr in die DDR ist sehr schwer, da die Heimatregierungen die Asylantragsteller als unerwünschte Personen betrachten, die nicht mehr unter die Vereinbarungen der Regierungsabkommen mit der DDR fallen.

Wir bitten jeden ausländischen Mitbürger, einen solchen Schritt und die damit verbundenen Konsequenzen sehr genau zu durchdenken. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn es im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt oder Ihrer Beschäftigung hier in der DDR Probleme und Fragen gibt Ihre Almuth Berger Ausländerbeauftragte Menschenrecht auf freie Wahl des Wohnsitzes an der DDR-Grenze mit Füssen getreten Während für die Bevölkerung der DDR mittlerweile ganz Europa ohne Visum bereisbar ist, wird das gleiche Recht auf Freizügigkeit mittlerweile den Menschen anderer Länder gesperrt. In den letzten Tagen werden auf Innenminister Diestels Befehl pro Tag hunderte Flüchtlinge aus der Türkei, Rumänien, Bulgarien und Sintis und Romas in der Grenzstadt Bad Schandau aus den Zügen geholt, abgewiesen und in die CSSR abgeschoben. Sie brauchen unsere Solidarität Wir müssen uns schnell etwas einfallen lassen, wie wir den Flüchtlingen bei der freien Wahl ihres Wohn- und Lebensraumes praktisch helfen können. d.t.