Antifaschismus als Staatsdoktrin der DDR
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) hat sich selber in die Nachfolge des antifaschistischen Kampfes der KPD und des kommunistischen Widerstands gegen das NS-Regime gestellt. Wegen dieses auch als Gründungsmythos bezeichneten Anspruchs erhob sie den Antifaschismus früh zur leitenden Staatsdoktrin, die zur Abgrenzung vom Nationalsozialismus, aber auch von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) diente. Auf Grundlage einer marxistischen Faschismustheorie verstand man die Bundesrepublik als „postfaschistisch" und versuchte, ideologische und personelle Kontinuitäten zum Nationalsozialismus nachzuweisen.
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