Rassismus, Antisemitismus und altäglischer Faschismus in der DDR

Ausländerinnen und Ausländer und die Staatspolitik der DDR

VON DIRK TESCHNER, ERSCHIENEN IM TELEGRAPH – OSTDEUTSCHE ZEITUNG NR. 3/4 1998

Die DDR war nie ein offenes Aufnahmeland gewesen. Im Gegensatz zum außenpolitischen Internationalismus wurden Ausländer größtenteils als Arbeitskräfte ins Land geholt. Abgeschirmt lebten sie in Wohnheimen, gezwungen zur Anpassung an die DDR-Gesellschaft.
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Vom Kampf gegen den „Kosmopolitismus“
zum Kampf gegen den „Aggressorstaat“

VON THOMAS LEUSINK, ERSCHIENEN IM TELEGRAPH – OSTDEUTSCHE ZEITUNG NR. 3/4 1998

Dieser Beitrag soll sich mit dem Antizionismus und Antisemitismus in der DDR beschäftigen. Dabei scheinen, gerade wegen der Abwehrreaktionen, die insbesondere Vertreter der Kommunistischen Plattform (KPF) der PDS bei der Behandlung von Tabu-Themen zeigen (z.B. in der Tageszeitung junge welt vom 25. u. 26.09.1998), einige Vorbemerkungen notwendig. Viele von uns erinnern sich ganz bestimmt noch gut an ein Argument der SED-Dogmatiker, mit dem sie versuchten, Kritik zu unterdrücken: Kritik, erst recht veröffentlichte, und Diskussionen arbeiten dem Klassenfeind in die Hände und können deshalb nicht zugelassen werden.
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Die DDR und die Juden – Neue Literatur und Perspektiven

VON CONSTANTIN GOSCHLER, ERSCHIENEN AUF TREND – ONLINEZEITUNG FÜR DIE ALLTÄGLICHE WUT

Von Ende November 1987 bis Anfang Juli 1988 haben in der DDR mindestens neun Prozesse gegen sogenannte „Skinheads“ vor Kreisgerichten (bzw. in einem Fall in zweiter Instanz vor einem Bezirksgericht) stattgefunden, in denen 49 Personen im Alter von 16 bis 25 Jahren wegen zahlreicher Gewaltakte und auch wegen Handlungen mit rechtsradikalem Hintergrund abgeurteilt wurden. Der erste dieser Prozesse führte am 4. Dezember 1987 zur Verurteilung von vier Skinheads, die sich an den Gewalttätigkeiten gegen Besucher der Zions-Kirche in Ost-Berlin am 17. Oktober 1987 beteiligt hatten, durch das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte zu Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jähren, die auf den Protest der Staatsanwaltschaft am 22. Dezember vom Stadtgericht Berlin auf zwei bis vier Jahre erhöht wurden. Im Dezember 1987, nach dem ersten Prozeß vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte, kündigte der Generalstaatsanwalt der DDR acht weitere Prozesse gegen Skinheads an.
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