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Gerichtsbericht "White Power"- bei uns ... § 2 der Strafprozeßordnung der DDR: (1) Durch das Strafverfahren ist zu gewährleisten, daß im gemeinsamen Interesse der sozialistischen Gesellschaft und jedes Bürgers jede Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten unter unmittelbarer Mitwirkung der Bürger zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortung allseitig und beschleunigt aufgeklärt und jeder Schuldige- unter genauer Beachtung des gesetzlichen Straftatbestandes durch das Gericht ... zur Verantwortung gezogen wird. DIE TAT: Am 14. Januar 1989, abends gegen 18.30 Uhr, wurden drei Studenten und eine Studentin aus der VR Kongo auf dem Alexanderplatz von einer etwa 15 Mann starken Skingruppe zusammengeschlagen und zusammengetreten. Dabei fielen Beschimpfungen, wie:"Negerschwein","Negersau,","Ausländer, verpißt euch!", "Votzen","Idioten","Spastis"... Es wurde nicht nur einmal geschlagen, zuerst, am Roten Ratähus, dann in Höhe des Neptunbrunnens, zuletzt auf der Straßenseite am Palast. Der Alex war gut besucht und gut beleuchtet. Die Afrikaner haben auch einen Volkspolizisten gesehen, der mit dem Rücken zum Tatgeschehen stand... DER PROZESS: 30. Mai bis 1. Juni 1989, Stadtbezirksgericht Lichtenberg DER RICHTER: Ein sehr junger Mann; es ist seine erste größere Strafsache. Frau hofft, er hat sich vorher gründlich informiert, über die Skinszene und über das, was Soziologen und Jugendforscherinnen zum Thema zu sagen haben. DIE ANGEKLAGTEN: Birr: Zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung 16 Jahre alt geworden. Der Vater.sitzt auf einem-hohen Posten, war drei Jahre lang mit seiner Familie als Rotschaftsangehöriger in Rumänien (!), Genösse. Bei der Haussuchung .wurden gefunden: nationalsozialistisches Schriftgut, eine Pistolentasche der bewaffneten Organe der DDR, eine (vorn. Vater so deklarierte) "Faschingsmütze", ein Baseballschlägsi. (Richter:"Herr Birr, was fällt ihnen zum Begriff 'Baseballschläger' ein?" - Vater:"Baseball ist eins Sportart und wird 1992 zur- olympischen Disziplin.") Außerdem wurden noch Bundeswehrstiefel sichergestellt. (Vater:"Die wollte ich in den Müll schmeißen. Ich dulde keine Uniformteile von NÄTO-Anrieen in meiner Wohnung." -Richter: "Haben Sie sie weggeworfen?" - Vater: "Nein, mein Sohn meinte, das wären so schöne warme Winterstiefel.") In einer Vernehmung von 18. Februar bekannte sich Birr zu den Skins, lobte ihre Kameradschaftlichkeit, ihr Zusammengehörigkeitsgefühl, ihren Nationalstolz, ihre Ausländerfeindlichkeit (Zeuge Krause:"Der Birr hat einen totalen Ausländerhaß"), Ihren Wunsch nach einem gemeinsamen Deutschland mit den sozialpolitischen Maßnahmen der DDR, dem Fleiß der bundesfepublikanischen Arbeiter und dem Warenangebot, der Reise- und Meinungsfreiheit der BRD. In der Hauptverhandlung bestritt er (wie alle übrigen Angeklagten auch), dieses and weitere belastende Aussagen. Er hätte ein normales Verhältnis zu Ausländern, aber keine positiven Erfahrungen mit "Dunkelhäutigen"; die hätten ihn schon öfter verprügelt. Birr und seine Freunde sind regelmäßige Gäste im Biergarten/Nikolaiviertel und im Jugendclub Barther Straße - beide Etablissements sind in der Szene als Skin-Treffs bekannt.. Der 15-jährige hatte Aüsgang bis 0.30 Uhr ... Birr wurde eindeutig als Initiator und Hauptstraftäter identifiziert. Frage: Welche Qualitäten hat ein Jugendlicher diesen Alters seinen durchweg 20-jährigen Freunden zu bieten? Er ist nicht mal ein Schwarzenegger-Verschnitt,obwohl er auch seinen "Body builden" geht. Birr brauchte als einziger Angeklagter nicht in die Untersuchungshaftanstalt einzurücken. Hoffentlich ist der einzige Grund dafür seine Abschlußprüfung. Was hat er in den vier Monaten Galgenfrist gelernt? "wenige Tage vor dem Gerichtstermin antwortet er auf die Frage der Staatsbürgerkundelehre-rin, was den Schülern in der DDR nicht gefalle:"Das Ausländerwahlrecht !" Moschall: Hat eine Lehre als Datenverarbeitungsfacharbeiter nicht beendet und arbeitet als Glas- und Gebäudereiniger in der Charite. Dort ist er "Liebling der Stationsschwester", wie uns der Kollektivvertreter wissen läßt. Der ist an jedem Verhandlungstag da, mit BomberJacke und passender Frisur. In der Pause saß er' in vertrautester Runde mit den Zuschauerskins zusaramen, die er augenscheinlich alle gut kannte. Moschall behauptet, bei der Straftat nur als Beobachter beteiligt gewesen zu sein. Die Zeugen widersprechen sich. Kontakte zwischen seiner Mutter und den Zeugen können nicht einmal die Anwälte ignorieren. Am letzten Tag der Hauptverhandlung, vor der Urteilsverkündung, wird Moschall auf freien Fuß gesetzt ... Kaffee: Der Fachschulstudent der Krankenpflege, seine Kollektivvertreterin bescheinigt ihm, er habe "das Feeling" raus, mit Patienten umzugehen. Auf seiner Station pflegte er einen Mocambikaner, sein Vater ist Bulgare. Bis zur 9. Klasse war er aktiv in der Kirche und bestätigte auf.Anfrage des Fichters, ethische Grundwerte mitgencfcisen EU haben aus jener Zeit. Diese habe er auch mit der Tat nicht verletzt, denn schließlich habe er nur getreten und geschlagen, weil ihm einer der Afrikaner aLgablich eine Verletzung mit einer Gürtelschnalle beigebracht habe. Während der Schilderung dieser Verletzung herrschte fast andächtige Rührung im Saal und wir glaubten für einen Moment, jetzt käme es zu einer Anzeige wegen /Körperverletzung gegen die "Geschädigten"! Burmeister: Der verkrachte Friseurlehrling. Klein, zierlich, ruhig. Ein netter, höflicher Mitarbeiter, den der Chef sogar zum "Schaufrisieren" schickte, bis er, dem "armen Lehrling" arbeitsrechtlich so übel mitspielte. Burmeister war natürlich auch nur defensiv an der Tat beteiligt. Er hat sich gewehrt, als einer der Afrikaner seine Plastetüte ir.it dem Anzug.in der Hand hielt... DIE VERHANDLUNG: Bis auf wenige Momente wurde der Tat jede politische Dimension genommen. Sicher, die Staatsanwältin hatte es sehr schwer, auf ihr lastete der Druck, den Angeklagten ihren Tatbeitrag beweisen zu müssen. Das war umso komplizierter, als die vier Angeklagten ziemlich gut wußten, wie sie sich zu verhalten hatten... So nannte einzig und allein der gesellschaftliche Ankläger die Dinge beim richtigen Namen: Die Afrikaner seien schockiert und zweifelten den Fakt an, daß Rassismus und Faschismus in der DDR ausgerottet seien. In einer Verhandlungspause äußerte er seine Empörung und sein Entsetzen darüber, wie in diesem Prozess die Tatsachen verharmlost wurden... Es blieben viele Fragen offen, z.B.: - Warum wurde nur nach § 215 (Rowdytum) verhandelt-, und nicht nach § 220 StGB (öffentliche Herab Würdigung; .Abs. 3 bezieht sich eindeutig auf Rassismus und Faschismus) ? - Warum wurde nicht versucht, die Hintergründe (auch die sozialen) der Tat herauszuarbeiten? DIE ZEUGEN: Da die Öffentlichkeit leider wieder einmal nicht über die Tat informiert wurde, waren alle Zeugen gerichts- und szenebekannte Skins! Der "kleine Krause" erschien mit zackigem HJ-Schnitt, die anderen Typen trugen "standesgemäß Lonsdale"... (Ob der Richter jemals etwas von "Lonsdale" gehört hat?) DIE ZUSCHAUER: Eltern der" Angeklagten und zahlreiche Szeneskins, die sich lautstark darüber freuten, heute mal nicht "vorne sitzen" zu müssen. Die Skins sind jeden Tag da, entweder im oder vor dem Gerichtssaal. In der Pause ist zu hören, wie sie wieder "Neger geklatscht" haben. Eine Skinbraut droht einer Zuschauerin an, sie nach der Verhandlung "aufzuschlagen". Die Eltern der Angeklagten entfachen einen Sturm der Entrüstung, als die Zuschauer das Wort "Skins" fallen lassen. Es wird versucht, uns auszuschließen, übrigens sind jeden Tag weniger Stühle für die Zuschauer da ... Es herrscht eine unverhohlene ausländerfeindliche Stinssung im Saal. Angehörige und Skins verbergen ihre Sympathien und Antipathien nicht. Wer dazwischen saß, erfuhr so mehr über das soziale Umfeld, als der Richter erfragte. DIE VERTEIDIGER: Dieser Terminus gefällt mir besser, als Rechtsantralt. Die vier Herren begaben sich "mit Vehemenz auf die Matte zum klassischen Ringkampf mit der Staatsanwältin. Es wurde kein Ringkampf, es wurde eine Art "wrestling", d.h. die Herren zogen alle Register... RA. über Birr: Es handle sich um "altersentsprechende jugendliche Rüpeleien", "das Verhalten des Mandanten ist nur Undiszipliniertheit." RÄ über Moschall: "Keiner der Angeklagten hat sich so verhalten, wie er es bei der VP aussagte. Der Nachweis der Schuldigkeit ist Ausschlaggebend. Aussagen bei der VP sind kein Nachweis. Ich kann die VP beschwindeln. Das ist nicht strafbar? RA über Kaffee: Er habe doch den ersten Schlag abbekamen. Als er dann selber schlug habe er eventuell gar nicht getroffen. Seine Motivation sei anfangs rowdyhaft, später ärgerlich und wütend gewesen. Die VP und die anderen Bürger schauten zu... Die Handlungen von Kaffee seien völlig persönlichkeitsunüblich. RA über Burmeister: er zeigte sich enttäuscht über die Staatsanwältin. Es sei auch unverständlich, daß man dem Mandanten Sympathie für" die Skins vorwerfe, wo er die doch bloß kenne. Schließlich kenne er {der Anwalt) auch zwei Ärzte und sei kein Arzt. (Stimmt, Herr Anwalt, aber werden Sie von Ihren beide Freunden begleitet, wenn Ihnen ein Zahn gezogen wird?). Im übrigen sei Burmeister nur auf den Afrikaner losgegahgen wegen des Plastebeutels. Dann verwies der Verteidiger noch auf das Zivilhilferecht, demzufolge Burmeister nicht rechtswidrig handelte, als er seinen Beutel zurückholte. Nur wegen des einen Schlages könne er zur Verantwortung gezogen werden, aber die U-Haft reiche dafür aus. So versuchte jeder der Verteidiger, sowohl die Tatsache gemeinschaftlichen Handelns, (in diesem Prozeß fiel nie der Begriff "Zusammenrottung") als auch die einzelnen Tätbeiträge herunterzuspielen. Es wurde massiv mit Suggestivfragen gearbeitet. ("Wie fühlten Sie sich bei der Vernehmung durch die VP, nachdem man Sie in Handfesseln vom Betrieb abgeholt hatte? Waren Sie psychisch stark belastet?") Die Zeugen wurden als unglaubwürdig hingestellt und beeinflußt. Die Angehörigen waren mit der Leistung der Herren zufrieden. Die Zuschauer-Skins auch, sie applaudierten und zeigten sich beeindruckt ("Das hat er aber cool gesagt!") DAS URTEIL: Birr: 1 Jahr Kaffee: 10 Monate Burmeister: 10 Monate Moschall: Freispruch Wer die Beschimpfungen gerufen hatte, wurde nicht so recht klar. Man gab nur die Harmloseren zu. Die Anwälte gehen in Berufung, die Staatsanwältin hat gegen das Gesamturteil Protest eingelegt. Kommentar einer Zuschauerin: "Wenn ich es nicht mit eigenen Ohren gehört hätte, würde ich es nicht glauben." Kommentar eines Geschädigten: "Das sind für mich kleine Faschisten!" . Am Rande geschehen: Auf den Hinweis einer Angehörigen wurde ein Zuschauer unter dem Verdacht, mit einem Walkman während der Verhandlung Aufnähmen gemacht zu haben, festgenommen. Das Stadtbezirksgericht Lichtenberg erstatte Anzeige gegen ihn, er wurde mit einem Funkstreifenwagen abgeholt. Man steckte ihn in eine Zelle, befragte ihn peinlich, woher er komme, wer ihm von dem Prozeß erzählt hätte, welchen Grund seine Teilnahme dort habe... Es stellte sich heraus, daß auf der Kassette nichts war; er hatte mämlich nichts aufgenommen. Erst auf den Protest eines Kriminalpolizisten wurde er entlassen... Wie heißt es in..einer altdeutschen Redewendung deftig, aber treffend: "JUSTITIA, DU BLINDE HUR" Deborah Feher |